Schulpflichterfüllung
Es besteht für Schüler/innen, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und die bei
einer berufsbildenden Schule des Landkreises Harburg gemeldet sind, die Möglichkeit,
einen von vier Plätzen zur Schulpflichterfüllung für ein Schuljahr in der Jugendwerkstatt in
Anspruch zu nehmen (§69 Abs. 4 NSchG).
Dazu wendet man sich an den jeweiligen Klassenlehrer und /oder Schulsozialarbeiter der
Schule und vereinbart mit der Jugendwerkstatt einen Termin für ein Praktikum.
Am Anfang des Schuljahres erfolgt eine Besichtigung der Jugendwerkstatt durch das BVJ
Buchholz statt. Hier kann man sich unverbindlich Informieren und
ggf. noch offene Fragen stellen.
Die Lehrkräfte der Jugendwerkstatt.